Hersteller von Fallschutzplatten warnt vor unzureichenden Prüfzeugnissen
Die BSW GmbH aus Bad Berleburg, Hersteller der Regupol Fallschutzplatten für Kinderspielplätze, warnt vor unzureichenden Prüfzeugnissen anderer Hersteller von Fallschutzplatten. Das Unternehmen hat beobachtet, dass verschiedene Hersteller von Fallschutzplatten Prüfzeugnisse zum Nachweis der Fallschutzhöhen ihrer Produkte vorlegen, die zu diesem Zweck nicht geeignet sind.
So sind nach Angaben von BSW in den Verkaufsunterlagen mancher Hersteller Prüfzeugnisse zu finden, die nur als Beleg für eine orientierende Vorprüfung anhand einzelner Produktmuster gelten. Orientierende Vorprüfungen dienen der Produktentwicklung und sind nicht als Referenz für Verkaufsunterlagen gedacht. Der in den beobachteten Fällen von TÜV Thüringen ausgestellte Prüfbericht beruht auf einer einmaligen Prüfung eines Produktmusters und ist als „Konformitätsbestätigung“ überschrieben. Dieser Prüfbericht belegt nicht die Erfüllung der Fallschutzanforderungen bei den in Verkehr gebrachten Serienprodukten. Nachträgliche Änderungen der geprüften Produkte müssen nicht mitgeteilt werden. Theoretisch können also Produkte verkauft werden, deren Fallschutzwerte von denen in der orientierenden Vorprüfung abweichen. Damit ist die gewünschte Fallschutzsicherheit der nur anhand von Produktmus-tern einmalig geprüften Fallschutzplatten nicht gewährleistet.
BSW weist deshalb eindringlich darauf hin, dass Berichte von orientierenden Prüfungen als alleiniger Beleg für die Erfüllung der Anforderungen an den Fallschutz in den Verkaufsunterlagen von Herstellern und Händlern nichts zu suchen haben.
Im Falle eines Rechtsstreits nach einem Unfall, dessen Schadensfolgen auf mangelnden Fallschutz zurückzuführen sind, haftet in diesem Fall unter Umständen neben dem Hersteller oder Händler auch der Käufer, Betreiber oder Architekt der Fallschutzfläche.
Ein für die gesamte Produktreihe von Fallschutzplatten allgemein gültiges Prüfzertifikat wird vom TÜV Rheinland, TÜV Süddeutschland und TÜV Nord vergeben. Es enthält ein Prüfsiegel, das folgende Formulierung enthält: „Produktion überwacht, Bauart geprüft“. Auf dem Prüfzertifikat befindet sich außerdem folgender Satz: „Das Produkt wurde auf freiwilliger Basis auf die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen geprüft und kann mit dem oben abgebildeten Prüfzeichen gekennzeichnet werden.“
Die von BSW mit dem genannten TÜV-Prüfzeichen belegten Fallschutzwerte beruhen auf folgenden Grundlagen:
- Es finden regelmäßige Fallschutzprüfungen von Produkten aus der Serienfertigung statt.
- Die Fallschutzprüfungen werden gemäß EN 1177 durchgeführt. Dementsprechend sind sie aufwändiger und teurer,
aber sorgfältig. (Bei der orientierenden Prüfung ist das Prüfverfahren in den meisten Fällen stark vereinfacht.) - Nachträgliche Änderungen der Produkte müssen dem Prüfinstitut unverzüglich mitgeteilt werden. Die geänderten Produkte werden dann neu geprüft.
- BSW besitzt eine eigene Prüfanlage nach EN 1177, die jährlich vom Hersteller kalibriert wird. Sie dient der laufenden Überprüfung der Regupol Fallschutzplatten und gibt zusätzliche Sicherheit in Hinblick auf die Einhaltung der Fallschutzwerte. Dies macht BSW freiwillig und zusätzlich zu den laufenden Prüfungen des TÜV.
BSW empfiehlt, sich beim Kauf von Fallschutzplatten ein aussagekräftiges Prüfzeugnis nach EN 1177 HIC 1000 vorlegen zu lassen, das das beschriebene Prüfsiegel enthält. Außerdem weist das Unternehmen darauf hin, sich bei ausländischen Anbietern zu vergewissern, dass das Prüfinstitut akkreditiert ist und dass es sich nicht ebenfalls um orientierende Einzelprüfungen handelt.
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