Regupol Antirutschmatten und -streifen für sachgemäße Ladungssicherung
Beim Gütertransport treten durch Beschleunigungs- und Bremsvorgänge, durch seitliche Fliehkraft oder durch Erschütterungen Kräfte auf, die annähernd das Eigengewicht der Ladung erreichen. Dadurch kann die Ladung verrutschen und es kann zu schweren Sachschäden sowie zu Unfällen mit Personenschäden kommen.
Allein in Deutschland entstehen Ladungsschäden in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr. Mangelhafte Ladungssicherung ist die Ursache von schätzungsweise 20 Prozent aller Unfälle im Schwerlastverkehr. Dabei ist eine beförderungssichere Verla-dung rechtlich verpflichtend. Deshalb gehören Antirutschmatten heute zur Standardausrüstung für jeden professionellen Transport.
BSW ist mit seinen Antirutschmatten und –streifen einer der führenden Hersteller von Produkten zur Ladungssicherung. Sie reduzieren die erforderlichen Gesamtvorspannkräfte beim Niederzurren der Lasten und sie sorgen mit den Zurrgurten dafür, dass die Lasten eine geschlossene Einheit mit dem LKW oder Waggon bilden. Die Reibungskraft FF einer Antirutschmatte wirkt einer Ladungsverschiebung entgegen und wird wie folgt physikalisch beschrieben:
FF = µ . G
FG = Gewichtskraft
µ = Gleit-Reibwert
g = Erdbeschleunigung
FG . G = Massenkraft
Den Differenzbetrag zwischen Massenkraft F und Reibungskraft FF bezeichnet man als Sicherungskraft FS. Die Sicherungskraft FS ist die Kraft, die von den Sicherungsmitteln aufgenommen werden muss. Die Ladungssicherung ist ausreichend, wenn die Summe der Reibungskraft FF und der Sicherungskraft FS mindestens so groß ist wie die Massenkraft FG. Die Reibungskraft wird durch Antirutschmatten erhöht, die Sicherungskraft durch Zurrmittel und andere Sicherungsmittel. Mit Regupol Antirutschmatten und
-streifen von BSW kann eine ausreichende Ladungssicherung gewährleistet werden. Die Regupol Antirutschmatten von BSW sind geprüft vom Fraunhofer Institut Materialfluss und Logistik (IML), dem Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz (BIA), dem Verpackungstechnischen Dienstleistungszentrum (vdz GmbH), dem TÜV Nord und der Deutschen Bahn AG. Die Verwendungen entsprechen der DIN 75410 und BGI 649 (früher ZH1/413). Sie erfüllen die Anforderungen nach VDI 2700, Blatt 3.2, Blatt 9 und Blatt 15. Das Material ist in Dicken von 3 bis 25 mm und in Zuschnitten nach Kundenwunsch erhältlich.
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