Trittschalldämmbahn begünstigt Einsatz von Gussasphalt
Regupol E48 spart Bauhöhe, da die Trittschalldämmbahn nur 8 mm dick ist. Andere für Gussasphalt geeignete Trittschalldämmungen haben meist eine Mindestdicke von 30 mm, häufig auch mehr. Durch den Konflikt zwischen gewünschter und mit Trittschalldämmung notwendiger Aufbauhöhe, wurde bislang oft auf eine Trittschalldämmung unter Gussasphalt verzichtet oder eine gänzlich andere Bodenkonstruktion gewählt. Der Vorteil der kurzen Einbauzeit von Gaussasphalt konnte damit ebenfalls nicht genutzt werden.
Mit der Trittschalldämmung von BSW kann die bisherige Aufbauhöhe fast halbiert werden. Die Verwendung von Gussasphalt mit Trittschalldämmung in Sanierungsprojekten wird damit erheblich erleichtert und das Anwendungsspektrum von Gussasphalt erweitert.
Regupol E48 besitzt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und ist beim Einbau mit einer Abdeckung aus Rippenpappe ausreichend hitzebeständig. So haben Tests ergeben, dass weder die statische Steifigkeit des Materials und damit seine Belastbarkeit, noch die dynamische Steifigkeit und damit das Trittschalverbesserungsmaß von der kurzfristigen Erhitzung auf bis zu 220 °C beeinträchtigt werden. Regupol E48 ist außerdem feuchtigkeitsbeständig, beständig gegen Milch- und Fettsäure und hat eine nahezu unbegrenzte Lebensdauer. Unter 35 mm Gussasphalt der Härteklasse IC 10 trägt Regupol E48 eine maximale Verkehrslast von ca. 5 kN pro Quadratmeter. Regupol E48 wurde bereits unter zahlreichen Gussasphaltflächen eingebaut und konnte seine Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen.
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Weitere Informationen zur Estrichdämmbahn Regupol® E48 finden Sie auf unserer Website www.bsw-schwingungstechnik.de
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