Kampfbahn
Begriffsdefinition im BSW-Online-GlossarDer Begriff Kampfbahn stammt aus der Zeit vor dem zweiten Weltkrieg und bezeichnet eine Zusammenfassung von Einzelanlagen für Leichtathletikdisziplinen in Hinsicht auf ihre Vermaßung, Anordnung und Kombination. Heute wird der Begriff Kampfbahn meist durch Wettkampfanlage ersetzt. Eine Wettkampfanlage kann aus folgenden Teilanlagen bestehen:
Laufbahnen (Rundlaufbahnen, Kurzstreckenbahnen und Hindernislaufbahnen mit Wassergraben)
Hochsprunganlagen
Stabhochsprunganlagen
Weitsprunganlagen
Dreisprunganlagen
Diskuswurfanlagen,
Hammerwurfanlagen
Kugelstoßanlagen
Diese Einzelanlagen werden in Kampfbahnen (Wettkampfanlagen) zusammengefasst. Es gibt drei Wettkampfanlagen-Typen und mehrere Kombinationen. Abmessung und Ausstattung, sind in der DIN 18035-1, Teil 1 beschreiben:
Wettkampfanlage Typ A: 8 Bahnen, Gesamtlänge des Sportfeldes 176,91 m
Wettkampfanlage Typ B: 6 Bahnen, Gesamtlänge 172,03 m
Wettkampfanlage Typ C: 4 Bahnen, Gesamtlänge 167,18 m
Außerdem definiert die Norm noch:
Kurzstreckenlaufbahnen
Anlaufbahnen
Kleinspielfelder und Anlagen für regeloffene Sport- und Freizeitaktivitäten
Kombinierte Anlagen
Tennisplätze
